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Ihr persönliches Gutachten

Gutachten, die nicht von Gerichtswegen beauftragt werden, bezeichnen wir als Privatgutachten. Oftmals geht es hier um die Fragestellung, ob die häufig schon mehrere Jahrzehnte alte Schieferdeckung oder der Schiefer an sich noch leistungsfähig ist beziehungsweise wie lange er dies noch sein wird. Streitigkeiten bei neuen Schieferdeckungen werden eher durch gerichtlich bestellte Gutachten aufgeklärt.